| Definition StGB ¶240 |
I. Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlasssung zwingt, wird wegen Nötigung mit Gefängnis oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. II. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. |
| Vorkommen | Amerika | Deutschland |
| Federführende Autorität | die Mafia | die Regierung |
| Bezeichnung des Verfahrens | Protection Racket | Atomkraftwerk-Brennelement-Steuer |
| Opfer | ein Restaurant | ein Atomkraftwerk |
| Täter | ein Mafia-Mitglied | ein Regierungs-Mitglied |
| Eröffnung | Täter sagt zu Opfer: dein Restaurant wird zerstört, denn es ist ungesund. | Täter sagt zu Opfer: dein Kraftwerk wird zerstört, denn es ist ungesund. |
| Angebot | Aber wir können das Publikum überzeugen, eine gewisse Gefahr in Kauf zu nehmen, wenn du uns bezahlst. |
| Reaktion | Restaurant bezahlt | Atomkraftwerk bezahlt |
| Erlös | 1000 $/Jahr | 1 Million Euro/Jahr |
| unmmittelbare Folge | Restaurant bleibt offen mit fortlaufender Zahlung | Atomkraftwerk wird nach 10 Jahren zerstört trotz fortlaufender Zahlung |
| Spätfolge | Restaurant wird von Mafia-eigener Hotelkette übernommen und öffnet Zweigbetriebe. | Atomkraftwerk wird außerdem genötigt, die eigene Zerstörung zu bezahlen |
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